
Schwerpunkte
Energie- und Baurecht
Von der Vertragsgestaltung über Genehmigung und Errichtung bis zum Betrieb der Anlage.
Energierecht
Beratung entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette — auf der einen Seite Energieversorger und kommunale Unternehmen, auf der anderen industrielle und gewerbliche Energieverbraucher.
Erneuerbare Energien
Projektentwicklung für Photovoltaik-, Wind- und Biogasanlagen: Genehmigung, Errichtung und Finanzierungsstrukturen.
Energiebeschaffung
Prüfung und Verhandlung von Energielieferverträgen, einschließlich Take-or-Pay-Klauseln.
Emissionshandel
Rechtliche Begleitung von Fragen des Emissionshandels.
Anlagenbau und Anlagenbetrieb
Errichtung und Betrieb von Energieanlagen einschließlich der umwelt- und planungsrechtlichen Aspekte.

Baurecht
Bauvorhaben scheitern selten am Bauen — sie scheitern an Verträgen, Fristen und Genehmigungen. Die Beratung setzt deshalb früh an: bei der Gestaltung und Prüfung der Verträge, bei den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen und bei der Frage, wer welches Risiko trägt.
Vertragsgestaltung und AGB
Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Bau- und Werkverträgen, Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Planung und Genehmigung
Planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen, einschließlich umweltrechtlicher Anforderungen.
Vergaberecht
Vertretung von Bietern und von öffentlichen Auftraggebern, insbesondere kommunalen Unternehmen.
Streitige Auseinandersetzungen
Begleitung von Nachträgen, Mängelansprüchen und Auseinandersetzungen aus Bauvorhaben.
Häufige Fragen
In welchen Sprachen beraten Sie?
Die Beratung erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
Wen beraten Sie typischerweise?
Energieversorger und kommunale Unternehmen, industrielle und gewerbliche Energieverbraucher sowie mittelständische Unternehmen und Bauherren.
Wie nehme ich Kontakt auf?
Telefonisch unter +49 152 28709103 oder über das Kontaktformular. Eine Kontaktaufnahme begründet noch kein Mandatsverhältnis.